Person sitzt an einem Laptop

Für Privatpersonen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele wissen es nicht: Die Kosten für Dienstleistungen und Handwerker, die Steuerpflichtige in ihrem Privathaushalt in Anspruch nehmen sind steuerlich abziehbar.

Begünstigt sind z.B.:

  • Wohnungsreinigung
  • Pflege von Angehörigen
  • Kinderbetreuung
  • Gartenpflege
  • Umzugshilfe
  • Betreuung des Haustieres

Handwerkerleistungen für Reparaturen und Modernisierungen im Haushalt.

Dabei sind nur Arbeitskosten begünstigt, Materialkosten bleiben außer Ansatz.

 

Wichtig:

Die Kosten müssen durch eine Rechnung nachgewiesen werden können und dürfen nur per Banküberweisung gezahlt worden sein. Barzahlungen werden nicht anerkannt!

 

Private Veräußerungsgeschäfte an Grundstücken

Der Gewinn aus der Veräußerung von  Grundstücken und Gebäuden ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Kaufverträge.

Wird jedoch ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, die der Steuerpflichtige zwischen und Anschaffung und Verkauf oder zwei Jahre vor dem verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, ist der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.