Helle und offene Büroräume der Mitarbeiter in Steuerkanzlei

Testamentsvollstreckung

Zweck der Testamentsvollstreckung ist es, die Interessen des Erblassers auch nach dem Tod zu verwirklichen. Das „Lebenswerk“ des Erblassers, zum Beispiel ein Unternehmen, soll vor schädlicher Einwirkung geschützt werden. Die Testamentsvollstreckung dient auch auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten, beispielsweise wenn Minderjährige erben und der Vorbeugung und Schlichtung von Konflikten zwischen den Erben.. Durch seine Sachkunde kann der Testamenstvollstrecker außerdem den Nachlass wirtschaftlich verwalten und den Vermögenswert gerade für solche Erben erhalten, die selbst geschäftlich weniger erfahren sind.

Durch unsere langjährige praktische Tätigkeit sind wir mit allen Bereichen der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sehr gut vertraut.

Unsere Leistungen

  • Feststellung des Nachlassumfanges
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Regelmäßige Auskunfts- und Rechenschaftsberichte
  • Verwaltung des Nachlasses, auch Verwaltung ganzer Unternehmen
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Auseinandersetzungsrechnungen und Aufteilung des Nachlasses auf die Erben

Dipl.-Kfm. Rolf- Heinrich Wedemeier
Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
Telefon: 0511 856360
Telefax: 0511 8563630
info@wedemeier-stb.de